Vertrag
Zwischen der zu pflegenden Person bzw. dem gesetzlichen Vertreter wird ein schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen.
Verschwiegenheit
Die Pflegerin ist zur VERSCHWIEGENHEIT über alle – ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen oder anvertrauten Angelegenheiten – verpflichtet!!!
Tagsatz
Die Pflegekraft erhält einen Tagsatz ab € 70,00, dies ist abhängig von Pflegestufe und Pflegebedarf.
Sozialversicherung
Das Pflegepersonal ist selbstverständlich angemeldet. Die Sozialversicherung trägt die Pflegerin allein, da sie auf selbstständiger Basis arbeitet.
Gebühren
Für die Vermittlung ist eine einmalige Gebühr von € 450,00 an die Agentur zu entrichten.
Für den Verwaltungsaufwand (Ab- u. Anmeldung, Förderungen stellen, Hausbesuche, Botengänge etc.) wird eine monatliche Agenturgebühr von € 160,00/Monat verrechnet (abhängig vom Entfernung und Leistungsumfang).
Für den Transport des Pflegepersonals zum Einsatzort, wird eine Transportgebühr ab € 140,00 berechnet ( abhängig von der Entfernung).
Förderung
Die zu betreuende Person erhält eine staatliche Förderung in der Höhe von € 800,-/Monat ab Pflegestufe 3.